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Gefährdungsanalyse Als Reaktion auf einen akuten Missstand in der Haus-Trinkwasserinstallation, d.h. insbesondere bei Legionellenbefall, sollte gem. TrinkWV § 16, Abs. 7 eine Gefährdungsanalyse durchgeführt werden. Was ist eine Gefährdungsanalyse? Die Gefährdungsanalyse ist eine systematische Inspektion der Trinkwasseranlage mit dem Ziel, mögliche Gefährdun- gen und Mängel zu identifizieren, deren Eintreten nach hygienischen Gefährdungspotential zu bewerten und konkrete Maßnahmen abzuleiten, um eine Gefährdung nachhaltig zu beseitigen. Hierzu werden schrittweise Gefährdungen und Mängel identifiziert und bewertet. Im Nachgang werden konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet. Der gesamte Vorgang wird entsprechend schriftlich transparent und nachvollziehbar in Form eines Gutachtens dokumentiert. Wozu dient eine Gefährdungsanalyse? Die Gefährdungsanalyse ist auch bei Nichtbefall eine präventive Maßnahme um die Einhaltung eines bestimmungs- gemäßen Betriebs einer Trinkwasserversorgungsanlage und um die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T) zu dokumentieren. Im Zuge einer Gefährdungsanalyse in Anlehnung an die VDI 6023, Abs. 6 kann ein entsprechender Instandhaltungs- und Hygieneplan erstellt werden, der einem Legionellenbefall vorbeugen kann. Die Gefährdungsanalyse dient: - der Lokalisierung der Ursache des Befalls - der Begleitung der nach Legionellenbefall durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und -beseitigung - der Überprüfung des bestimmungsgemäßen Betriebs der Trinkwasseranlage - der Überprüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik Was beinhaltet eine Gefährdungsanalyse? Die Gefährdungsanalyse als Dokumentation in Gutachtenform beinhaltet allgemeine Angaben zur Trinkwasserinstal- lation und zur Vorgeschichte des Objektes, die Feststellung ob die a.a.R.d.T. eingehalten wurden (Auflistung der Mängel), eine Gesamtbewertung der Ergebnisse und Befunde und Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen und evtl. erweiterte Untersuchungen Wer erstellt eine Gefährdungsanalyse? Auf jeden Fall muss die Durchführung der Gefährdungsanalyse neutral, d.h. unabhängig von anderen Interessen erfolgen. Das bedeutet insbesondere, dass diese nicht durch an der Planung, dem Bau oder dem Betrieb der Trink- wasserinstallation beteiligten Personen erfolgen muss. Da der Unternehmer oder sonstige Inhaber uneingeschränkt in der Verantwortung für die Anlage bleibt, ist es besonders wichtig die Unabhängigkeit und die ausreichende Qualifika- tion des hinzugezogenen Sachverstandes belegen zu können (z.B. vor Gericht bei Schadenersatzanforderun- gen). In diesem Sinne hoffe auch Sie unterstützen zu können und freue mich auf Ihren Anruf... SVS Sachverständigenbüro für Versorgungstechnik Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung Dipl.-Ing. Uwe Stellbrink