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Hausbau Baubegleiter - Technische Gebäudeausrüstung Auch für die technischen Gewerke Heizung, Sanitär und Lüftung, insbesondere für den Bereich der kontrollierten Wohnraumlüftung, sollte der Bauherr einen technischen Baubegleiter beauftragen, um die Baufortschritte der technischen Installationen am Haus regelmäßig zu überwachen. Ist ein Haus ohne diese Maßnahme erst einmal fertiggestellt, werden gerade in den haustechnischen Gewerken häufig Mängel gefunden, deren Behebung im Nachgang besonders aufwendig und kostspielig ist. Auch ist in diesem Fall ein Streit mit dem Bauträgern und Handwerkern nahezu unvermeidlich. Da der Bauherr in der Regel einen Bauträger, bzw. Generalunternehmer mit der Bauleistung beauftragt, sind deren Architekten und Bauleiter oftmals nicht mehr als unabhängige Kontrolleure zu betrachten. Daher sollte ein externer Sachverständiger hinzugezogen werden, der insbesondere in den haustechnischen Gewerken dem Bauherrn schon im frühen Stadium des Bauvorhabens fachkundig beratend zur Seite steht. Diese Leistung beginnt mit der Erstellung technischer Konzepte und der Vertragsgestaltung und erstreckt sich über die Leistungsbeschreibung, die Planung, die Abwicklung - mit dem meist zugehörigen Nachtragswesen - bis zur Abrechnung mit dem Bauträger, bzw. bei Direktbeauftragung mit den Bauhandwerkern. Ein Schwerpunkt der Leistung des Baubegleiters in der technischen Gebäudeausrüstung liegt jedoch in der Qualitäts- kontrolle des Sachverständigen vor Ort. Im Einfamilienhausbereich sind ca. 5 Termine empfehlenswert. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass geltende Normen, Richtlinien und Gesetze in der Baumaßnahme entsprechend eingehalten werden und dass der Bauherr auch wirklich die Leistung erhält, die mit dem Bauträger vereinbart wurde. Die Ortstermine werden durch den Sachverständigen entsprechend in Bild und Text dokumentiert, so dass jeder Mangel dem Bauträger angezeigt, kurzfristig beseitigt und die Mängelabarbeitung entsprechend kontrolliert werden kann. Ein weiterer Schwerpunkt der Leistung des Baubegleiters ist die Mitwirkung des Sachverständigen bei der Bauab- nahme der technischen Gewerke mit gemeinsamer Ortsbegehung aller beteiligten Personen. Der Vorgang wird in einem entsprechenden Abnahmeprotokoll mit allen zu behebenden Mängeln und Fristen für deren Beseitigung schriftlich dokumentiert. Je nach Ergebnis erfolgt ggf. eine erneute Kontrolle durch Ihren Baubegleiter. SVS Sachverständigenbüro für Versorgungstechnik Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung Dipl.-Ing. Uwe Stellbrink